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   OVG Sachsen, 04.09.2000 - 1 BS 223/00   

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https://dejure.org/2000,18379
OVG Sachsen, 04.09.2000 - 1 BS 223/00 (https://dejure.org/2000,18379)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.09.2000 - 1 BS 223/00 (https://dejure.org/2000,18379)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. September 2000 - 1 BS 223/00 (https://dejure.org/2000,18379)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 6; Europäisches Fürsorgeabkommen Art. 1; BSHG § 120 Abs. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwendung des § 120 Abs 5 BSHG auf Familienangehörige von Konventionsflüchtlingen, wenn diese an den Wohnort des Konventionsflüchtlings nachziehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2001, 826
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Aachen, 20.07.1990 - 1 K 1022/88
    Auszug aus OVG Sachsen, 04.09.2000 - 1 BS 223/00
    Denn bereits bevor das Bundesverwaltungsgericht die zuvor stark umstrittene Frage der Anwendung des § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG auf Konventionsflüchtlinge zu deren Gunsten entschieden hatte, war allgemein anerkannt, dass die Regelung im Lichte von Art. 6 GG nicht dazu führen darf, dass ausländische Familien dauerhaft auf verschiedene Bundesländer verteilt und deshalb getrennt leben müssen (OVG Berlin, Beschl.v. 21.7.1999, InfAuslR 2000, 83; Beschl.v. 31.10.1996, FEVS 47/97, 225; VG Hamburg, Beschl.v. 17.7.1998, InfAuslR 1998, 516; VG Aachen, Beschl.v. 20.7.1990 - 1 K 1022/88 -, LS zitiert nach juris).

    Infolgedessen hatten die Betreffenden faktisch die Wahl zwischen beiden in Betracht kommenden Ländern, möglicherweise konnte man auch daran denken, den Aufenthaltsort des Haushaltsvorstandes als maßgeblich anzusehen (so wohl VG Hamburg, Beschl.v. 20.7.1990 - 1 K 1022/88 -, LS zitiert nach juris).

  • VG Aachen, 18.11.1999 - 2 L 1166/99

    D (A), Konventionsflüchtlinge, Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt,

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.09.2000 - 1 BS 223/00
    § 120 Abs. 5 BSHG dürfte deshalb auch auf Familienangehörige von Konventionsflüchtlingen dann keine Anwendung finden, wenn diese an den Wohnort des Konventionsflüchtlings nachziehen wollen (für minderjährige Kinder ebenso VG Aachen, Beschl.v. 18.11.1999, InfAuslR 2000, 85).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98

    Sozialhilfe, Konventionsflüchtlinge, Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe;

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.09.2000 - 1 BS 223/00
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 18.5.2000 (5 C 29.98 und 5 C 2.00) entschieden, dass die Vorschrift auf Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention keine Anwendung findet.
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88

    Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen -

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.09.2000 - 1 BS 223/00
    Hinsichtlich des Leistungsendes kann nach § 123 VwGO eine Verpflichtung auch für den Zeitraum nach Zustellung des Widerspruchsbescheides erfolgen, obwohl nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urt.v. 30.4.1992, DVBl. 1992, 1482) in der Hauptsache eine Klage nur insoweit zulässig ist, als der Sozialhilfeträger den Hilfefall bereits geregelt hat, Sozialhilfe also grundsätzlich nur für die Zeit bis zur Erteilung des Widerspruchsbescheides zulässigerweise eingeklagt werden kann.
  • VGH Bayern, 01.07.1998 - 12 CE 98.1061
    Auszug aus OVG Sachsen, 04.09.2000 - 1 BS 223/00
    Was die Dauer des Leistungszeitraums angeht, so kann im Wege der einstweiligen Anordnung in der Regel nur eine Verpflichtung für die Zeit ab Zustellung der stattgebenden Entscheidung ausgesprochen werden, weil es für die Vergangenheit grundsätzlich an einem Anordnungsgrund fehlt, der die Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigen könnte (vgl. BayVGH, Beschl.v. 1.7.1998, NVwZ-RR 1999, 385).
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